Alzey - im Herzen Rheinhessen

Satzung

Satzung    
Die CDU ist eine föderal geprägte Partei. In insgesamt 17 Landesverbänden (davon 14 in den Bundesländern außer Bayern sowie je einer in Braunschweig, Hannover und Oldenburg), 27 Bezirksverbänden, 360 Kreisverbänden und ca. 11.700 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit rund 600.000 CDU-Mitglieder.

Ein Kreisverband ist die Organisationsstufe der CDU auf der Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte. In Rheinland-Pfalz sind dies 36 Kreisverbände.

Die Kreisverbände der CDU in Rheinland-Pfalz unterhalten alle Geschäftsstellen, die hauptamtlich besetzt sind. Dort finden Sie also werktäglich einen Ansprechpartner.

Innerhalb der CDU nehmen die Kreisverbände eine zentrale Rolle ein, da auf dieser Ebene auch die Mitgliederverwaltung erfolgt. Der Kreisverband, bzw. der Kreisvorstand, ist auch der Ansprechpartner für Neumitglieder.

Ab der Ebene des Kreisverbandes aufwärts gilt das Frauenquorum von einem Drittel der zu vergebenden Parteiämter. (§15 III Statut)

Geführt wird der Kreisverband durch den Kreisvorstand (auf zwei Jahre gewähltes Gremium von rund 15 Personen), den Kreisparteiausschuss (Delegiertenversammlung, tagt i.d.R. zwei Mal jährlich) und den Kreisparteitag (das höchste beschlussfassende Gremium auf Kreisebene, entweder als Mitgliederversammlung oder als Delegiertenkonferenz). Die einzelnen Regelungen dazu sind in der jeweiligen Landessatzung festgelegt.
(Landessatzung CDU Rheinland-Pfalz, §34)

Die grundlegenden Aufgaben und Rechte der Kreisverbände sind in der Satzung der CDU Deutschlands festgelegt.
(Statut der CDU Deutschlands, § 18)